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Ziel der Überbrückungshilfe ist es, die wirtschaftliche Existenz von betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen sowie Freiberuflerinnen und Freiberuflern zu sichern. Dazu werden bei coronabedingten erheblichen Umsatzausfällen die betrieblichen Fixkosten des Zeitraumes September bis Dezember 2020 und die Beratungskosten für die Antragstellung teilweise erstattet.

Wann können Anträge gestellt werden?

Anträge können ab sofort gestellt werden.

Wer kann Überbrückungshilfe beantragen?

Grundsätzlich sind Unternehmen aller Größen (mit Ausnahme der explizit unter den Ausschlusskriterien genannten Unternehmen unabhängig von der Mitarbeiterzahl), Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen (inkl. landwirtschaftlicher Urproduktion) antragsberechtigt, die mindestens eines der folgenden beiden Kriterien erfüllen:

  • Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten.
  • Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Wieviel Überbrückungshilfe kann gewährt werden?

Die Höhe der Überbrückungshilfe richtet sich nach den betrieblichen Fixkosten und dem Ausmaß des erlittenen Umsatzrückgangs. Konkret werden folgende Fixkosten erstattet:

 

Bei Umsatzrückgang
(Fördermonat gegenüber Vorjahresmonat)
Erstattung als Überbrückungshilfe
Zwischen 30 % und unter 50 % 40 % der förderfähigen Fixkosten
Zwischen 50 % und 70 % 60 % der förderfähigen Fixkosten
Mehr als 70 % 90 % der förderfähigen Fixkosten

 

Förderfähige Fixkosten sind unter anderem Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, weitere feste Ausgaben, Kosten für Auszubildende und Grundsteuern.

Können Personalkosten erstattet werden?

Personalaufwendungen für Personal, das nicht in Kurzarbeit geschickt werden kann, können durch eine Pauschale der förderfähigen Fixkosten unterstützt werden. Diese Pauschale wird auf 20 Prozent  verdoppelt, um den teilweise hohen Personalkosten Rechnung zu tragen, die zum Betriebserhalt notwendig sind. Bislang betrug sie pauschal 10 Prozent. Es soll damit insbesondere jenen Unternehmen geholfen werden, die weiter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Beschäftigung halten.

Wie hoch ist die maximale Förderung?

Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000,- Euro pro Monat, also max. 200.000,- Euro für den Förderzeitraum. Eine Begrenzung nach Anzahl der Arbeitnehmer gibt es nicht mehr.

Wo wird Überbrückungshilfe beantragt?

Wie bisher wird auch die verlängerte und erweiterte Überbrückungshilfe in einem vollständig digitalisierten Verfahren beantragt und bearbeitet. Die Mittel dafür werden von dem für die Digitalisierung der Verwaltung federführenden Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellt. Die Antragstellung erfolgt auch im neuen Verfahren über einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt), der das beantragende Unternehmen meist schon gut kennt. Dank dieser Vorprüfung können die Anträge zügig beschieden und die Hilfen schnell ausgezahlt werden. Die Antragskosten werden den betroffenen Unternehmen mit dem gleichen Satz erstattet wie die übrigen förderfähigen Fixkosten.

Bis wann kann ein Antrag gestellt werden?

Die verlängerte, ausgeweitete und vereinfachte Überbrückungshilfe bezieht sich auf die Monate September bis Dezember 2020. So kann - auch rückwirkend – bis spätestens 31. Dezember 2020 einmalig ein Antrag gestellt wird.

 

Haben Sie Fragen oder sollen wir den Antrag auf Überbrückungshilfe für Sie stellen?

 

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Ihre SGK