Existenzgründungsberatung

Damit die ersten Weichenstellungen auf die richtigen Gleise führen

Unser Beratungsansatz unterscheidet daher in Beratungsanlässe zur Vermeidung der Unternehmenskrise (Existenzsicherungsberatung) und in Anlässe zur Bewältigung der Unternehmenskrise (Sanierungsberatung).
Im Laufe der Zeit zeigen viele Unternehmen Schwächen, die die Existenz des Unternehmens gefährden. Kumulieren sich die Probleme dieser Unternehmen, kann dies zum Scheitern am Markt führen. In den ersten fünf Jahren erleiden mehr als die Hälfte der Unternehmen Schiffbruch. Wir helfen Ihnen, die auftretenden Schwächen zu erkennen und gegenzusteuern. Nach unserer Erfahrung liegen die häufigsten Ursachen für den Untergang eines Unternehmens in:

  • Fehler bei der Vorbereitung der Gründung
  • einer zu geringen Eigenkapitaldecke
  • der Markt wurde falsch eingeschätzt (Konkurrenz unterschätzt, Nachfrage überschätzt)
  • die Unternehmensführung hat es versäumt, eine Unternehmensplanung, -kontrolle und -steuerung zu installieren.

Durch unsere Unterstützung bei der Vorbereitung einer Unternehmensgründung lassen sich durch die Aufstellung eines ausführlichen Geschäftsplanes und die genaue Planung der Rechtsform viele Fehler, die später zum Scheitern des Unternehmens führen, vermeiden. Durch unsere Zugriffsmöglichkeiten auf Datenbanken können wir Branchenkennzahlen bei der Planung heranziehen und somit „böse Überraschungen“ in der Zukunft vermeiden. Mit Hilfe dieser Datenbanken lassen sich die Branche und die Märkte leichter und besser einschätzen. Bei der Eigenkapitalausstattung unterstützen wir Sie bei der Beschaffung von Geldern aus:

  • den Eigenkapitalhilfeprogrammen des Bundes und der Länder
  • Beteiligungsfinanzierungen (Beteiligungskapital, stille Beteiligungen)
  • Risikokapital (venture capital)
  • nachrangigen Darlehen
  • Factoring und
  • Leasing und nicht zuletzt
  • aus Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der Kommunen (z.B. Regionale Wirtschaftsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ oder „KfW-Kapital für Arbeit“, Investitionszulagen nach dem Investitionszulagengesetz, FuE-Projektförderprogramme etc.).

Mit Hilfe des Frühwarnsystems der DATEV eG unterstützen wir Sie bei der unterjährigen Überwachung und Analyse Ihrer Buchungs- und Abschlussdaten durch die Definition von Signalwerten. Dadurch können wir gemeinsam mit Ihnen bei Auffälligkeiten in der Entwicklung der wirtschaftlichen Lage und/oder dem Buchungsverhalten reagieren. Die Kontrolle und Steuerung Ihres Unternehmens wird Ihnen durch die Implementierung dieses Frühwarnsystems erheblich erleichtert.

Bei der Definition der Signalwerte werden individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Auffälligkeitsgrenzen und Zielkorridore festgelegt, die dann Monat für Monat durch uns in einem automatisierten Prozess überprüft werden können. Bei negativen Abweichungen zeigen wir Ihnen Maßnahmen und Handlungsalternativen auf, die Ihnen helfen, die aufgestellten Kriterien wieder zu erreichen.

Durch die Verknüpfung der monatlichen Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) mit den Daten der Unternehmensplanung erhalten Sie eine monatliche Analyse der Abweichungen der Plandaten von den Ist-Daten. Signifikante Abweichungen vom Plan lassen sich somit erkennen und deren Ursachen beseitigen.

 


Beratung gemeinnütziger Organisationen

Damit Sie als Vereinsvorstand Ihr Haftungsrisiko mindern

Gemeinnützige Einrichtungen weisen gegenüber wirtschaftlichen Unternehmen zahlreiche Besonderheiten auf. Die verschiedensten betriebswirtschaftlichen Geschäftsprozesse gemeinnütziger Einrichtungen sind zunehmend auch steuerlich von Bedeutung. Unsere Beratungsansätze sind auf die folgenden Problemfelder gerichtet:

  • Finanzierung und Mittelbeschaffung durch Mitgliedsbeiträge, Sachspenden, Geldspenden und Sponsoring
  • Mittelverwendung insbesondere zeitnahe Mittelverwendung, Zulässigkeit der Rücklagenbildung, Beurteilung von Projekten im Bereich der Verwirklichung von Satzungszwecken
  • Sicherung der Steuerfreiheit durch Einhaltung der Auflagen und der gesetzlichen Vorschriften bei gleichzeitiger Wahrung der satzungsmäßigen Zwecke
  • Fragen im Bereich der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe
  • Gestaltung von lohnsteuerlich relevanten Lohn- und Gehaltfragen bei Mitarbeitern der gemeinnützigen Einrichtung
  • Gestaltung umsatzsteuerlich relevanter Leistungsbeziehungen mit Geschäftspartnern

Nicht nur die steuerlichen Belange gemeinnütziger Einrichtungen sind durch gesetzliche Regelungen, Entscheidungen der Finanzgerichte sowie Erlasse und Verfügungen der Finanzverwaltung geprägt. Auch betriebswirtschaftliche Fragen im Bereich der Finanzierung und Investitionen, der Aufbau- und Ablauforganisation geraten unter den Beschuss der Mitglieder und der Öffentlichkeit. Hierbei steht insbesondere die effiziente und sachgerechte Verwendung der Geld- und Sachspenden im Brennpunkt des Interesses.

Wir sind in der Lage, mit unseren Mandanten die rechtliche, betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Situation zu analysieren, den notwendigen Handlungsbedarf zu erkennen und daraus Maßnahmen abzuleiten. Dabei kommen die modernsten Analysetechniken und technischen Hilfsmittel zum Einsatz.

Bei komplexen Fragestellungen können wir sofort ein Team von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern und Juristen zusammenstellen, die eine maßgeschneiderte Problemlösung erarbeiten. Durch dieses eingespielte Team wird zugleich eine ökonomische und effektive Arbeitsweise sichergestellt. Unsere Dienstleistungspalette im Bereich der Beratung öffentlicher Einrichtungen umfasst die folgenden Leistungen:

  • steuerliche und rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Umstrukturierung von gemeinnützigen Körperschaften
  • Unterstützung und Mitwirkung bei der Erstellung von Jahresabschlüssen
  • Prüfung von Jahresabschlüssen
  • Erstellung betriebswirtschaftlicher Gutachten
  • Erstellung der Steuererklärung sowie die Vertretung und Unterstützung gegenüber den Finanzbehörden und Finanzgerichten

Unternehmensbewertungen

Diese Beratung ist Ihr bares Geld

Am Beginn einer Unternehmenstransaktion entsteht auf beiden Seiten die Frage nach dem Wert des Unternehmens. Kauf oder Verkauf eines Unternehmens sind daher die häufigsten Anlässe für eine Unternehmensbewertung. Weitere Anlässe sind die Fusionen von Unternehmen oder die Abfindung von Gesellschaftern. Mit unserer Erfahrung und unserem Know-how geben wir Ihnen wertvolle Impulse für die Lösung dieser Komplexe und schwierigen betriebswirtschaftlichen Fragen.

Die Methoden der Unternehmensbewertung wurden gerade in den letzten Jahren ständig weiterentwickelt und verbessert. Begriffe wie Disconted Cash Flow-Methoden oder Capital Asset Pricing Model und WACC-Kostenansatz sind für uns keine Fremdworte mehr.


Vermögensberatung

Damit Ihr Ruhestand gesichert ist

Vermögensberatung ist in der heutigen Zeit für alle ein wichtiger, mitunter häufig jedoch unterschätzter Bereich vor allem im Hinblick auf die persönliche Altersvorsorge. Aufgrund der ungünstigen demographischen Entwicklung der Gesellschaft und einem sich immer schneller wandelnden wirtschaftlichen Umfeld, erlangt die Sicherung des Lebensstandards im Ruhestand eine immer größere Bedeutung. Keiner von uns möchte nach einem arbeitsreichen Berufsleben von Altersarmut betroffen sein.
Wir helfen Ihnen deshalb gern bei:

  • Ihrer individuellen Vermögensanalyse
  • Finanz- und Vermögensplanung

Nachfolgeberatung

Ihr Lebenswerk in guten Händen

In familien- und inhabergeführten Unternehmen werden Überlegungen zur Unternehmensnachfolge häufig zu spät angestellt.
Unsere Kanzlei empfiehlt, diese Fragen frühzeitig zu lösen. Es ist notwendig und wichtig, dass der oder die Unternehmer rechtzeitig ihre Ziele hinsichtlich der Unternehmensnachfolge bestimmen.

Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens, der gesellschaftsvertraglichen und familiären Gegebenheiten sowie der steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entwickelt unsere Kanzlei ein Nachfolgekonzept, das den Zielen der Inhaber am besten entspricht. Die folgenden Unternehmensnachfolgekonzepte haben sich aus unserer Sicht in der Praxis bewährt:

  • Familiennachfolge
  • Fremdgeschäftsführung
  • Management-Buy-In-Modelle
  • Management-Buy-Out-Modelle
  • Verkauf des Unternehmens
  • Mitarbeiterbeteiligungen
  • Verpachtung und Betriebsaufspaltung
  • Nießbrauchbestellung
  • Stiftungsmodelle
  • Verkauf des gesamten Unternehmens, aber Beibehaltung der Unternehmensführung.

Unsere Kanzlei begleitet Sie, falls gewünscht, auch bei der Umsetzung der Nachfolgeregelungen, das heißt, wir schalten uns in die Vertragsverhandlungen über Verkaufs- und/oder Beteiligungskonzepte und in Finanzierungsüberlegungen mit ein.

Selbstverständlich berücksichtigen wir bei der Unternehmensnachfolge alle Fragen der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie der laufenden Besteuerung. Durch unsere Kooperation mit Rechtsanwälten sind wir in der Lage auch alle erbrechtlichen Fragen zu Ihrer Zufriedenheit zu lösen.

 


Sanierungsberatung

Krise als Chance.

Wenn sich Unternehmen in wirtschaftlicher Schieflage befinden, ist schnelles und professionelles Handeln gefragt. Hierbei unterstützt Sie gern unser Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung, Dipl.-Kfm. Jens Matthias. Ob bei der Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens oder durch Ausschöpfung der Sanierungsmöglichkeiten im Rahmen eines Schutzschirm- bzw. Insolvenzplanverfahrens, verfügen wir über das notwendige Know-how, um Ihnen in der schwierigen Unternehmenssituation ein zuverlässiger Partner zu sein.


Dienstleistungen für Insolvenzverwalter

Unser Know how für Ihren Erfolg.

Eine Insolvenz muss nicht das Ende eines Unternehmens bedeuten sondern kann auch die Möglichkeit eines „Durchstartens“ eröffnen. Aufgrund unserer langjährigen Zusammenarbeit mit einzelnen Insolvenzverwaltern verfügen wir über umfangreiches Spezialwissen auf diesem Gebiet. Häufig müssen schnellstens Insolvenzgeldanträge gestellt und Vorfinanzierungen hierzu auf den Weg gebracht werden. Unsere Lohnabteilung ist sich des umgehenden Handlungsbedarfes bewusst und eine kurzfristige Bearbeitung ist selbstverständlich.

  • Erstellung eines Überschuldungsstatus
  • Ermittlung des Zeitpunktes der Zahlungsunfähigkeit/ Überschuldung
  • Sicherung der Buchhaltungsdaten
  • Erstellung der ausstehenden Jahresabschlüsse und Steuererklärungen
  • Beratung zum Insolvenzplanverfahren
  • Ermittlung von Anfechtungs- oder Haftungstatbeständen