Eine Unternehmensnachfolge kann unerwartet, also völlig ungeplant, erfolgen, sollte sie aber nicht!

Deshalb legen wir unser Augenmerk im Folgenden auf eine rechtzeitig und vernünftig durchdachte Unternehmensnachfolge.

Wesentliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge sind eine präzise Planung und ein geordneter Ablauf. Jedem Unternehmer sollte bewusst sein, dass sich dieser Prozess insgesamt über mehrere Jahre hinziehen kann. Unstrukturierte Nachfolgen sind ein Risiko für jegliche Finanzierungen. Externe Kapitalgeber achten deshalb besonders auf ein langfristig tragfähiges Geschäftsmodell mit einer stabilen Leitungs- und Eigentümerebene.

Die Nachfolge kann in verschiedenen Formen vollzogen werden. Aus steuerlicher Sicht ist von Interesse, ob eine entgeltliche Übertragung (Verkauf Einmal- oder Ratenzahlung), eine unentgeltliche Übertragung (Schenkung) oder eine Mischform, eine teilentgeltliche Übertragung, geplant ist.

Die entgeltlichen Lösungen werden in den meisten Fällen über eine Fremdfinanzierung, z.B. durch die Hausbank, realisiert. Die in diesem Fall ausgelösten Einkommensteuern auf der Seite des Veräußerers sind mit einzuplanen, da sie häufig aus dem Kaufpreis entrichtet werden und somit nicht mehr für andere Zwecke zur Verfügung stehen.

Erfolgt die Übertragung des Unternehmens unentgeltlich als Schenkung oder teilentgeltlich (Verkauf unter dem Marktwert des Unternehmens), sind in die Nachfolgeüberlegungen mögliche Schenkungssteuern einzubeziehen. Diese Liquidität muss auf Seiten des Beschenkten zur Verfügung stehen. Eine Übernahme der Steuerlast durch den Schenker stellt eine neue Schenkung dar und löst zusätzliche Steuern aus.

Bevor über die Finanzierung eines Kaufpreises verhandelt wird, ist dieser zu bestimmen. Dem abgebenden Unternehmer ist anzuraten, eine professionelle Unternehmensbewertung durchführen zu lassen. Auch wenn es nicht den einen, richtigen Unternehmenswert gibt, so zieht der Unternehmer aus dem Gutachten verschiedenen Nutzen:

  1. Der Bewertung wird eine detaillierte Planung zugrunde gelegt. Somit ist der Unternehmer gezwungen, sich mit den Prozessen und der Nachhaltigkeit seines Unternehmens auseinanderzusetzen.
  2. Er erhält selbst Klarheit über den Wert seines Unternehmens und eine Verhandlungsbasis für die Gespräche mit potenziellen Erwerbern.
  3. Das Gutachten kann die Grundlage für die Finanzierung darstellen. Es bildet u.a. die Kapitaldienstfähigkeit ab.
  4. Steigt ein möglicher Erwerber in die Detailprüfung des Unternehmens ein, werden aus dem Gutachten bereits wichtige Schlüsse gezogen.

Aus Sicht des Erwerbers kann die Rechtsform des zu erwerbenden Unternehmens interessant sein. Hier können sich Abschreibungsmöglichkeiten, z. B. beim Erwerb einer Personengesellschaft (GmbH & Co. KG; OHG, GbR u. a.), und somit zusätzliche steuerliche Vorteile ergeben.

Unsere Erfahrungen zeigen, dass der Steuerberater einer der ersten Ansprechpartner zu diesem Thema sein sollte. Er ist in der Lage, aufgrund die ihm zur Verfügung stehenden umfassenden Informationen, zum Unternehmen und dem Privatbereich des Veräußerers, den gesamten Prozess federführend zu begleiten.