Zuwendungen an Ehepartner im Zusammenhang mit Familienheim auch dann erbschaftsteuerfrei, wenn es vor der Ehe angeschafft wurde

Ein Mann hatte seiner späteren Frau vor der Heirat ein Darlehen zum Kauf eines landwirtschaftlichen Betriebs mit Wohnhaus, in dem beide wohnten, gegeben. Nach der Hochzeit verzichtete der Ehemann auf das Darlehen und seine Ehefrau auf ihre Erb- und Pflichtteilsansprüche. Das Finanzamt wertete den Darlehenserlass als freigiebige Zuwendung und setzte Schenkungsteuer fest.
Der Bundesfinanzhof ließ den Darlehenserlass insofern steuerfrei, als er anteilmäßig auf das Wohnhaus entfiel, weil die Freistellung des Ehegatten von Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Anschaffung eines Familienheims nach dem Erbschaftsteuergesetz steuerfrei ist. Dabei war es unerheblich, ob die Eheleute bei Anschaffung des Objekts schon verheiratet waren.