Zuteilung der Steuer-Identifikationsnummer und die dazu erfolgte Datenspeicherung mit Grundgesetz vereinbar

Zum 1. Juli 2007 wurde die persönliche Steuer-Identifikationsnummer eingeführt. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Zuteilung dieser Nummer und die dazu erfolgte Datenspeicherung mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem sonstigen Verfassungsrecht vereinbar sind.