Zur Schätzung bei Buchführungsmängeln

Im Rahmen von Betriebsprüfungen kommt es oft zum Streit über angebliche Buchführungsmängel und ob solche das Finanzamt berechtigen, die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten:
· Eine formell ordnungsgemäße Buchführung hat zunächst die Vermutung der sachlichen Richtigkeit für sich.
· Formelle Buchführungsmängel berechtigen nicht ohne weiteres zur Schätzung. Sie müssen darüber hinaus Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Buchführungsergebnisses anzuzweifeln.
· Kann die Buchführung wegen ihrer Mängel nicht der Besteuerung zu Grunde gelegt werden, sind die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Eine Schätzung ist unzulässig, wenn Unklarheiten und Zweifel, die durch die Fehler in der Buchhaltung verursacht worden sind, durch anderweitige zumutbare Ermittlungen beseitigt werden können.
(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)