Yogakurs ist in der Regel nicht von der Umsatzsteuer befreit

Yogakurse, auch wenn sie von der Krankenkasse im Rahmen ihrer Präventionsprogramme bezuschusst werden, dienen in der Regel der Selbsthilfe zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und haben keinen unmittelbaren Krankheitsbezug. Daher ist die Durchführung eines Yogakurses – im Unterschied zu einer vorbeugend medizinischen Heilbehandlung – nicht von der Umsatzsteuer befreit. Etwas anderes könnte gelten, wenn ein Teilnehmer auf Grund einer ärztlichen Verordnung einen Yogakurs besucht.
(Quelle: Beschluss des Bundesfinanzhofs)