Steuertipps Aktuell
Verwendung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist Verzicht auf Erwerbsschwelle
Für Unternehmer, die nur den Vorsteuerabzug ausschließende steuerfreie Umsätze ausführen, Kleinunternehmer, Land- und Forstwirte, die die Durchschnittssatzbesteuerung anwenden, und juristische Personen, die nicht Unternehmer sind oder die einen Gegenstand nicht für ihr Unternehmen erwerben, gilt zukünftig die Verwendung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gegenüber dem Lieferanten als Verzicht auf die Erwerbsschwelle. Der Erwerber muss den Umsatz versteuern. Der Verzicht bindet den Erwerber wie bisher für zwei Jahre.