Veräußerung einer unvermieteten Ferienwohnung als nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen

Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs liegt eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung vor, wenn eine Ferienwohnung, die zur Vermietung bestimmt ist, veräußert wird.
Dies gilt entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung unabhängig davon, ob die Wohnung im Zeitpunkt der Veräußerung vermietet ist. Zwar stellt die Veräußerung eines unvermieteten Grundstücks regelmäßig keine Veräußerung eines Unternehmens(-teils) dar. Dies ist aber bei Ferienwohnungen anders. Hier reicht es aus, dass diese vom Veräußerer zur Vermietung bestimmt war und der Erwerber diese Vermietungsabsicht fortführt.