Vergütungen an GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer können Einkünfte aus selbständiger Arbeit sein

Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH wird meistens im Rahmen eines Anstellungsvertrags tätig und hat somit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Er kann aber auch als Selbstständiger gegenüber der GmbH auftreten und mit ihr einen Beratungsvertrag abschließen, wenn er beispielsweise in Organisation und Durchführung der Tätigkeit frei ist, Unternehmerinitiative entwickeln kann und geschäftliche Beziehungen zu mehreren Vertragspartnern hat. Dann sind die Vergütungen der GmbH entweder Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit entsprechenden Gewerbesteuer-Festsetzungen oder Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Wird der Geschäftsführer beispielsweise als beratender Betriebswirt für die GmbH tätig, liegen Einkünfte aus selbständiger Arbeit vor.
(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)