Urlaubsabgeltungsansprüche sind nicht vererblich

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Urlaubsansprüche eines Arbeitnehmers mit seinem Tod erlöschen und sich nicht in einen Abgeltungsanspruch umwandeln, der von den Erben geltend gemacht werden kann.
Zugrunde lag der Fall eines Kraftfahrers, der aufgrund von Krankheit in den Jahren 2008 und 2009 seinen Urlaub nicht nehmen konnte. Als er starb, verlangten seine Erben Abgeltung des nicht gewährten Urlaubs in Höhe von rund 3.200 € brutto. Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts besteht ein solcher Anspruch nicht.