Unvollständige Übertragung eines Mitunternehmeranteils an Kind wegen gleichzeitiger Ausgliederung von Sonderbetriebsvermögen steuerunschädlich

A war einziger Kommanditist der B-GmbH & Co. KG, alleiniger Gesellschafter der Komplementär-GmbH und Alleineigentümer eines Grundstücks, das er an die B vermietete. Das Grundstück und der Anteil an der Komplementär-GmbH gehörten zu seinem Sonderbetriebsvermögen. Sein sog. Mitunternehmeranteil umfasste das Gesamthandsvermögen der B und sein Sonderbetriebsvermögen.
Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge übertrug er seine Beteiligung an der B und an der Komplementär-GmbH unentgeltlich an seine Tochter T. Das Betriebsgrundstück brachte er zu Buchwerten in die X-KG ein, die das Grundstück weiterhin an die B vermietete. Das Finanzamt meinte, die Übertragung an T könne nicht zu Buchwerten erfolgen, weil A nicht seinen gesamten Mitunternehmeranteil an T übertragen hatte.
Der Bundesfinanzhof sah das anders und entschied zugunsten des A, dass alle Übertragungen zu Buchwerten möglich waren und somit keine Steuern fällig wurden.