Unternehmer treffen hohe Sorgfaltspflichten bei Barverkauf eines hochwertigen Pkw im Rahmen einer innergemeinschaftlichen Lieferung

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei. Hat der Unternehmer die Lieferung, obwohl die Voraussetzungen nicht vorliegen, fälschlicherweise als steuerfrei behandelt, kann er gegebenenfalls eine Vertrauensschutzregelung in Anspruch nehmen. Dafür muss die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruhen und der Unternehmer hätte die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen können dürfen. Wegen der großen umsatzsteuerrechtlichen Missbrauchsgefahr sind bei der innergemeinschaftlichen Lieferung eines hochwertigen Pkw bei Abholung durch einen Beauftragten gegen Barzahlung besonders hohe Anforderungen an die Nachweispflichten zu stellen. Den hohen Sorgfaltspflichten ist nicht genügt, wenn der Unternehmer auffälligen Unterschieden zwischen der Unterschrift des Abholers unter der Empfangsbestätigung und der Unterschrift auf dem vorgelegten Personalausweis nicht nachgeht.
(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)