Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Gesellschafter-Geschäftsführer überlassenen Firmenwagen

Wird einem GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer ein Firmenwagen unentgeltlich auch für Privatfahrten überlassen und kein Fahrtenbuch geführt, hat er den Wert des Vorteils hierfür nach der sog. 1 %-Methode der Einkommensteuer zu unterwerfen. Gleichzeitig ist auch Umsatzsteuer abzuführen. Zur Bemessungsgrundlage hat der Bundesfinanzhof in einem neuen Urteil Stellung genommen.
Danach ist zunächst festzustellen, ob die Überlassung des Firmenwagens im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung des Geschäftsführers steht oder seinen Grund im Gesellschaftsverhältnis hat. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Umsatzsteuerbemessungsgrundlagen.

Hinweis: Das Gericht folgt mit dem Urteil ausdrücklich der Auffassung der Finanzverwaltung.