Umqualifizierung eines gemäß Feststellungsbescheid steuerbegünstigten Veräußerungsgewinns in nicht begünstigten Gewinn bei Einkommensteuerveranlagung möglich

Erzielen mehrere Personen gemeinschaftliche Einkünfte, sind diese gesondert und einheitlich in einem Feststellungsbescheid festzustellen. In diesem Bescheid werden Aussagen über die Art und Höhe der Einkünfte gemacht, die Grundlagen für den Einkommensteuerbescheid sind.
In dem Feststellungsbescheid einer GbR wurde für einen Gesellschafter ein begünstigter Veräußerungsgewinn aus gewerblichem Grundstückshandel festgestellt. Der Gesellschafter war als Einzelunternehmer gewerblicher Grundstückshändler. Das Wohnsitz-Finanzamt behandelte deshalb den Veräußerungsgewinn abweichend vom Feststellungsbescheid als nicht steuerbegünstigten laufenden Gewinn.
Der Bundesfinanzhof gab dem Finanzamt Recht und ließ die Umqualifizierung in einen laufenden, nicht steuerbegünstigten Gewinn zu.