Termine Steuern/Sozialversicherung Juli/August 2020

Steuerart Fälligkeit
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 10.07.20201 10.08.20202
Umsatzsteuer 10.07.20203 10.08.20204
Ende der Schonfrist obiger Steuerarten bei Zahlung durch: Überweisung5 13.07.2020 13.08.2020
Scheck6 07.07.2020 07.08.2020
Gewerbesteuer entfällt 17.08.20208
Grundsteuer entfällt 17.08.20208
Ende der Schonfrist obiger Steuerarten bei Zahlung durch: Überweisung5 entfällt 20.08.2020
Scheck6 entfällt 14.08.20209
Sozialversicherung7 29.07.2020 27.08.2020
Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag Die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag
sind zeitgleich mit einer erfolgten Gewinnausschüttung an den Anteilseigner
an das zuständige Finanzamt abzuführen.

1 Für den abgelaufenen Monat, bei Vierteljahreszahlern für das abgelaufene Kalendervierteljahr.

2 Für den abgelaufenen Monat.

3 Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern ohne Dauerfristverlängerung für das abgelaufene Kalendervierteljahr.

4 Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern mit Dauerfristverlängerung für das abgelaufene Kalendervierteljahr.

5 Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf elektronischem Weg) abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Stichtag. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu drei Tagen werden keine Säumniszuschläge erhoben. Eine Überweisung muss so frühzeitig erfolgen, dass die Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt.

6 Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugsermächtigung erteilt werden.7

7 Die Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen der jeweiligen Einzugsstelle bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am 27.07.2020/25.08.2020, jeweils 0 Uhr) vorliegen. Regionale Besonderheiten bzgl. der Fälligkeiten sind ggf. zu beachten. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa zehn Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt.

8 In den Bundesländern und Regionen, in denen der 15.08.2020 ein gesetzlicher Feiertag (Mariä Himmelfahrt) ist, wird die Steuer am 17.08.2020 fällig.

9 In den Bundesländern und Regionen, in denen der 15.08.2020 ein gesetzlicher Feiertag (Mariä Himmelfahrt) ist, endet die Schonfrist am 14.08.2020