Stillhalterprämien aus Optionsgeschäften mit Anteilen an Kapitalgesellschaften sind körperschaftsteuerpflichtig

Gewinne einer Kapitalgesellschaft aus der Veräußerung eines Anteils an einer anderen Kapitalgesellschaft sind körperschaftsteuerfrei. Vereinnahmt sie als sog. Stillhalter bei Optionsgeschäften Prämien für den Erwerb oder die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, sind diese körperschaftsteuerpflichtig.
(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)