Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen

Kann die Finanzverwaltung einen Sanierungsgewinn, der einem Unternehmer aus dem sanierungsbedingten Erlass eines Gläubigers auf dessen Forderungen entstanden war, als sachlich unbillige Härte qualifizieren und den Sanierungsgewinn damit steuerfrei stellen? Die Frage stellt sich deshalb, weil der Gesetzgeber eine entsprechende gesetzliche Vorschrift mit Wirkung ab 1998 aufgehoben hatte.
Ein klärendes Wort der oberen Rechtsprechung ist zunächst nicht zustande gekommen, weil der anliegende Rechtsstreit sich erledigt hat, nachdem dem Unternehmer im Rahmen eines Insolvenzverfahrens Restschuldbefreiung gewährt worden war.
(Quelle: Beschluss des Bundesfinanzhofs)