Schadenersatzleistung als Betriebseinnahme

Erhält eine GmbH von ihrem Steuerberater wegen einer falschen Beratung hinsichtlich der Körperschaftsteuer eine Schadenersatzleistung, erhöht diese als Betriebseinnahme das zu versteuernde Einkommen. Da Kapitalgesellschaften über keine außerbetriebliche Sphäre verfügen, müssen alle Geschäftsvorfälle als Einkünfte aus Gewerbebetrieb behandelt werden. Dem steht nicht entgegen, dass vom Finanzamt erstattete Körperschaftsteuern das steuerpflichtige Einkommen nicht erhöhen. Denn die aufgrund falscher Beratung zuviel gezahlte Steuer ist im Gegensatz dazu lediglich Berechnungsgrundlage für den Schadenersatzanspruch.

BFHbeschluss vom 20.11.2007, Az. I R 54/05, BFH/NV 2008, 617