Rückstellungen für im Rahmen eines Unternehmenskaufs übernommene drohende Verluste aus schwebenden Geschäften dürfen beibehalten werden

Eine GmbH hatte ein Unternehmen gekauft und hierbei auch Verpflichtungen aus Mietverträgen übernommen, die schon für den Veräußerer keinen wirtschaftlichen Nutzen mehr hatten. Die hieraus resultierenden drohenden Verluste waren vom Kaufpreis abgezogen und von der GmbH bei Anschaffung erfolgsneutral als Rückstellung passiviert worden. In ihrer Schlussbilanz ließ sie den Wert unverändert. Das Finanzamt löste die Rückstellung gewinnerhöhend auf, weil für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in der Steuerbilanz keine Rückstellungen gebildet werden dürfen.
Dies sah der Bundesfinanzhof anders, weil die Drohverlustrückstellungen im Rahmen des Unternehmenskaufs angeschafft und somit nicht neu gebildet worden waren.