Option zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung entfällt erst mit Abschluss-erstellung

Bis dato gingen Rechtsprechung und Finanzverwaltung davon aus, dass die Entscheidung zugunsten der Bilanzierung bereits gefallen ist, wenn der Unternehmer eine Eröffnungsbilanz erstellt und eine laufende Buchführung einrichtet.

Davon abweichend entschied der Bundesfinanzhof, dass die Wahl zwischen Bilanzierung und Einnahmen-Überschuss-Rechnung auch noch nach Ablauf des entsprechenden Wirtschaftsjahres vollzogen werden kann. Das gilt solange, bis ein nicht buchführungspflichtiger Steuer­pflichtiger einen Jahresabschluss aufstellt und sich dadurch für die Bilanzierung entscheidet.

BFH-Urteil vom 19.3.2009, Az. IV R 57/07, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 092022