Neue Sachbezugswerte für Verpflegung ab 2010

Ab 2010 betragen die amtlichen Sachbezugswerte für die freie Verpflegung monatlich 215 EUR (bisher 210 EUR). Für die freie Unterkunft verbleibt es bei dem Wert von 204 EUR. Dementsprechend ergibt sich für 2010 ein monatlicher Gesamtsachbezugswert (Verpflegung und Unterkunft) von 419 EUR.

Die neuen Sachbezugswerte für Frühstück, Mittag- und Abendessen lauten:

· Frühstück monatlich: 47 EUR (bis 2009: 46 EUR)

· Frühstück je Mahlzeit: 1,57 EUR (bis 2009: 1,53 EUR)

· Mittagessen/Abendessen monatlich: jeweils 84 EUR (bis 2009: 82 EUR)

· Mittagessen/Abendessen je Mahlzeit: jeweils 2,80 EUR (bis 2009: 2,73 EUR)

Hinweise

Der Vorteil, den Arbeitnehmer durch die kostenfreien Mahlzeiten im Betrieb erhalten, gehört in Höhe des amtlichen Sachbezugswerts zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Bezahlt der Arbeitnehmer für die Mahlzeiten ein Entgelt in Höhe des amtlichen Sachbezugswerts, entsteht kein geldwerter Vorteil.

Amtliche Sachbezüge werden für die freie Unterkunft festgesetzt, nicht hingegen für die freie Wohnungsüberlassung. Bei einer unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung einer Wohnung erfolgt die Bewertung grundsätzlich mit dem ortsüblichen Mietpreis.

Nach den Lohnsteuerrichtlinien, die für die Finanzverwaltung bindend sind, ist eine Wohnung eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, in denen ein selbstständiger Haushalt möglich ist. Es muss zumindest eine einer Küche vergleichbare Kochgelegenheit und eine Toilette vorhanden sein. Demnach ist ein Einzimmerappartement mit Küchenzeile und Toilette als Nebenraum als Wohnung zu klassifizieren. Handelt es sich um Wohnraum bei Mitbenutzung von Bad, Toilette und Küche, liegt eine Unterkunft vor.

Zweite Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 19.10.2009, BGBl I 2009, 3667