Ä nderung der Umsatzsteuer erst nach Rückgewähr einer Anzahlung

Die Umsatzsteuer entsteht im Regelfall mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Vereinnahmt der Unternehmer das Entgelt ganz oder teilweise vor Ausführung der Leistung (sog. Anzahlung), entsteht die Umsatzsteuer schon mit der Vereinnahmung.
Wird die Leistung später nicht erbracht oder rückabgewickelt, kann der Unternehmer die Umsatzsteuer auf die Anzahlung erst vom Finanzamt zurückverlangen, wenn er die Anzahlung tatsächlich zurückgezahlt hat. Der Anspruch des Vertragspartners auf Rückzahlung reicht nicht aus, um die Umsatzsteuer bereits vom Finanzamt zurückverlangen zu können. Dies gilt auch dann, wenn der Unternehmer wie im Regelfall die Umsatzsteuer nach vereinbarten (und nicht nach vereinnahmten) Entgelten versteuert.
(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)