Missbrauch von Bonuspunkten

Wenn Mitarbeiter Bonuspunkte missbrauchen (Klebemärkchen oder Punkte auf einer Kundenkarte), kann dies zur Kündigung führen. Nicht immer dürfen Arbeitgeber dabei allerdings auf eine Abmahnung verzichten. Dies hat das Landesarbeitsgericht Hessen im Falle eines Tankstellenmitarbeiters entschieden, der Umsätze von Kunden in Höhe von ca. 230 € auf die Kundenkarte einer seiner Kollegen gebucht hatte. Die Kunden hatten zwar getankt, nahmen aber nicht an dem Bonusprogramm teil.
Zwar sah das Gericht in dem Verhalten des Tankstellenmitarbeiters ein schwerwiegendes Fehlverhalten. Da das Bonussystem in bestimmten Fällen Umbuchungen zulasse, habe es aber einer Aufklärung des Mitarbeiters über die Konsequenzen eines missbräuchlichen Umgangs mit Kundenkarten bedurft. Da eine solche vorherige Belehrung im vorliegenden Verfahren nicht nachgewiesen werden konnte, sei eine Abmahnung erforderlich. Die Aushändigung eines 30-seitigen Benutzerhandbuchs reiche nicht aus.