Mini-Jobs: Anrechnung auf das Kurzarbeitergeld möglich

Im Zuge der Wirtschaftskrise sind viele Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen. Daher scheint ein 400-EUR-Job (Mini-Job) ein Ausweg zu sein, um die finanzielle Lücke zu schließen.

Zu beachten ist aber, dass der Mini-Job auf das Kurzarbeitergeld angerechnet werden kann. Hier ist zu differenzieren, wann der Nebenjob aufgenommen worden ist. Denn nur wenn der Mini-Job nach Beginn der Kurzarbeit angetreten wurde, rechnet die Bundesagentur für Arbeit einen Teil der Nebeneinkünfte auf das Kurzarbeitergeld an.

Hinweis: Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, es erhöht jedoch den Steuersatz für die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte (sogenannter Progressionsvorbehalt, der bei der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt wird).

OFD Koblenz: Information vom 29.10.2009