Mietminderung kann zur Kündigung führen

Wer die Miete irrtümlich mindert, riskiert die Kündigung des Mietvertrags. Diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof in einem Verfahren getroffen, in dem ein Mieter wegen Schimmels in der Wohnung die Miete eigenständig gemindert hatte.
In dem vom Gericht entschiedenen Fall hatte der Mieter die Miete mit der Begründung gemindert, dass sich in der Wohnung auf Grund baulicher Mängel Schimmel und Kondenswasser bilden würde. Dahingegen behauptete der Vermieter, dass das Heiz- und Lüftungsverhalten des Mieters dafür verantwortlich sei. Da der Mieter in der Wohnung zwei Aquarien sowie ein Terrarium mit Schlangen hatte, sei es nach Ansicht des Gerichts in der Wohnung zu einer höheren Luftfeuchtigkeit gekommen, was wiederum die Schimmelbildung begünstigt hätte. Nach Meinung der Richter hätte der Mieter besser lüften müssen.
Mieter tragen folglich das Risiko einer fristlosen Kündigung, wenn tatsächlich kein Mietmangel vorliegt, sie aber gleichwohl die Miete gemindert haben. Einen Rat liefert das Gericht gleich mit. Bestehen nämlich Zweifel an der Begründetheit einer Mietminderung, könne der Mieter unter Vorbehalt zahlen, sodass die Möglichkeit bliebe, eine gerichtliche Klärung des Sachverhalts herbeizuführen, ohne dem Risiko einer fristlosen Kündigung ausgesetzt zu sein.