Leistungsort für Anzahlungen auf grundstücksbezogene in- und ausländische Vermittlungsleistungen

Ein Unternehmer vermittelte Hotelgutscheine für Hotelübernachtungen in in- und ausländischen Hotels. Seine Einnahmen betrachtete er so lange als steuerfreie Anzahlung, wie Hotelbuchungen noch nicht vorgenommen waren. Dieser Auffassung ist der Bundesfinanzhof nicht gefolgt.
Das von den Kunden bei Ausgabe der Hotelschecks bezahlte Entgelt an den Vermittler unterliegt als Anzahlung für eine Vermittlungsleistung im Inland der Umsatzsteuer. Führt die tatsächliche Vermittlungsleistung später zu einer Hotelbuchung im Ausland, ist in dem entsprechenden Besteuerungszeitraum eine Berichtigung vorzunehmen.