Keine Pflichtveranlagung bei geringem Einkommen

Arbeitnehmer mit geringem Einkommen mussten bislang eine Steuererklärung abgeben, wenn die Mindestvorsorgepauschalen für die Kranken- und Pflegeversicherung die tatsächlich zu berücksichtigenden Vorsorgeaufwendungen überstiegen. Diese Pflicht soll rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2010 zum Zwecke des Bürokratieabbaus bei einem Jahresarbeitslohn bis 10.200 € bzw. bei Zusammenveranlagung bis 19.400 € entfallen.