Kein Werbungskostenabzug bei Familienheimfahrten mit Dienstwagen

Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Dienstwagen für dessen Familienheimfahrten, so kann dieser keinen Werbungskostenabzug für diese Fahrten geltend machen, weil ihm kein eigener Aufwand entsteht.
(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)