Jahresabschluss 2008 zum 31.12.2009 veröffentlicht?

Für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2007 begonnen hatten, endete am 31.12.2009 die Frist zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses z.B. einer GmbH oder einer GmbH & Co. KG. Bis zu diesem Stichtag mussten diese Unternehmen ihren Jahresabschluss 2008 beim elektronischen Bundesanzeiger einreichen.
Kapitalgesellschaften müssen nach In-Kraft-Treten des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) mit Ordnungsgeldern rechnen, wenn sie ihre Jahresabschlüsse nicht einreichen.
Das Bundesamt für Justiz wird die Kapitalgesellschaften und auch die GmbH & Co. KGn von Amts wegen auffordern, den Jahresabschluss für nach dem 31.12.2007 begonnene Geschäftsjahre innerhalb von sechs Wochen einzureichen und ein Ordnungsgeld androhen. Mit der Anforderung ist gleichzeitig eine Mahngebühr fällig, die auch nach verspäteter Einreichung nicht erlassen bzw. angerechnet wird.
Das Ordnungsgeld beträgt bei erstmaligem Nichtnachkommen der Veröffentlichung mindestens 2.500 €. Wenn nicht veröffentlicht wird, kann es mehrfach festgesetzt werden und bis zu 25.000 € betragen.