Individuelle Verwaltung von Wertpapiervermögen ist umsatzsteuerpflichtig

Banken und Vermögensverwalter bieten einzelnen Anlegern die individuelle Verwaltung ihres Wertpapiervermögens an (sog. individuelle Portfolioverwaltung). Diese Anleger sind während der Vertragsdauer und auch bei dessen Beendigung Inhaber der Wertpapiere. Davon zu unterscheiden ist die Beteiligung an einem Wertpapierfonds, bei der der Anleger nur Anteile am Fonds, nicht jedoch an den Anlagen des Fonds besitzt. Die Verwaltung eines Wertpapierfonds (Investmentvermögen) ist umsatzsteuerfrei. Die individuelle Portfolioverwaltung, bestehend aus den Leistungselementen Analyse und Beaufsichtigung des Vermögens des Anlegers sowie Kauf und Verkauf von Wertpapieren, ist dagegen umsatzsteuerpflichtig.
(Quelle: Urteil des Europäischen Gerichtshofs)