Steuertipps Aktuell
Handwerkerleistungen: Keine Steuerermäßigung bei öffentlicher Förderung
Die Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen gilt zukünftig nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden. Die Änderung gilt erstmals für im Veranlagungszeitraum 2011 geleistete Aufwendungen, soweit die den Aufwendungen zu Grunde liegenden Leistungen nach 2010 erbracht worden sind.