Gleichstellung von Lebenspartnern bei Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer

Lebenspartner werden wie Ehegatten der Steuerklasse I zugeordnet. Wurde die Lebenspartnerschaft aufgehoben, gilt für den ehemaligen Lebenspartner die Steuerklasse II. Lebenspartner erhalten unverändert den gleichen Freibetrag wie Ehegatten. Die Änderungen gelten für Erwerbe, für die die Steuer nach dem Tag der Verkündung der Gesetzesänderung entsteht.
Ü berlebende Lebenspartner können ein Grundstück aus dem Nachlass steuerfrei erwerben. Grundstückserwerbe unter Lebenspartnern sind grunderwerbsteuerfrei. Grundstückserwerbe durch den früheren Lebenspartner des Veräußerers im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach Aufhebung der Lebenspartnerschaft sind grunderwerbsteuerfrei. Lebenspartner werden den Ehegatten der begünstigten Teilnehmer an einer fortgesetzten Gütergemeinschaft gleichgestellt. Die geänderten Vorschriften des Grunderwerbsteuergesetzes sind erstmals auf Rechtsvorgänge anzuwenden, die ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes verwirklicht werden.