Freie Verpflegung als Sachbezug ab 1.1.2012

Erhalten Arbeitnehmer als Arbeitsentgelt Sachbezüge in Form von Verpflegung, richtet sich der Wert nach der Sachbezugsverordnung.
Die sich aus der Sachbezugsverordnung ergebenden Werte werden in die Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge einbezogen.
Die freie Verpflegung umfasst die Mahlzeiten Frühstück, Mittagessen und Abendessen. Stellt der Arbeitgeber nicht alle Mahlzeiten zur Verfügung, ist der anteilige Sachbezugswert nur für die gewährte Mahlzeit anzusetzen. Für Jugendliche und Auszubildende gibt es keinen Abschlag mehr. Für Familienangehörige sind geringere Werte anzusetzen.
Ab dem 1.1.2012 gelten folgende Werte:
Werte für freie Verpflegung
alle Mahlzeiten
219,00 Euro pro Monat
7,30 Euro pro Kalendertag

Werte für teilweise Gewährung freier Verpflegung
Frühstück
47,00 Euro pro Monat
1,57 Euro pro Kalendertag
Mittag- und Abendessen je
86,00 Euro pro Monat
2,87 Euro pro Kalendertag

Bei der Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb sind für sämtliche Arbeitnehmer einheitlich anzusetzen:
· 1,57 € für das Frühstück
· 2,87 € für Mittag-/Abendessen.