Für in den USA wohnende beschränkt Steuerpflichtige gilt Mindeststeuersatz von 25%

Ein in den USA wohnender Rechtsanwalt erzielte in Deutschland Gewinne von 1.424 €, auf die das Finanzamt den Mindeststeuersatz für beschränkt Steuerpflichtige von 25% anwendete und 356 € Steuern festsetzte. Der Rechtsanwalt meinte, gem. Steuertabelle dürften nur 243 € Steuern festgesetzt werden. Er berief sich dabei auf entsprechende Regelungen für EU-Angehörige und das Doppelbesteuerungsabkommen sowie den Freundschaftsvertrag mit den USA.
Der Bundesfinanzhof gab dem Finanzamt Recht, weil der Rechtsanwalt sich als US-Bürger nicht auf das EU-Recht berufen konnte.