Ermittlung des Veräußerungsgewinns einer GmbH-Beteiligung

Der Gesellschafter A einer GmbH veräußerte im Jahr 2004 seinen hälftigen Anteil an der GmbH an seinen ebenfalls zur Hälfte beteiligten Mitgesellschafter B, wobei er auf seinen Gewinnanteil aus 2003 sowie auf seinen Anteil am Gewinnvortrag verzichtete. Als Gegenleistung zahlte B einen Betrag von 6.391,50 € (Anteil am eingezahlten Stammkapital) und übernahm ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 38.336,23 € von A. A machte in seiner Einkommensteuererklärung einen Verlust geltend, weil er der Ansicht war, dass der Verzicht auf seinen Anteil am Gewinnvortrag und am Gewinn 2003 vom Veräußerungspreis abzuziehen war.
Während das Finanzgericht der Ansicht des A überraschend zugestimmt hatte, entschied der Bundesfinanzhof, dass der Gewinnanteil des Veräußerers einer GmbH-Beteiligung preisbildender Bestandteil des veräußerten Anteils ist.