Erleichterter Spendennachweis bei Katastrophenfällen

Für Spendenzahlungen in Katastrophenfällen wird das vereinfachte Nachweisverfahren um einzelne Maßnahmen, die bisher nur in Verwaltungserlassen geregelt waren, erweitert.
Dabei geht es um Spenden zur Hilfe in Katastrophenfällen, die bereits vor der Einrichtung eines Sonderkontos den Zuwendungsempfänger erreichen oder zu denen ein nicht steuerbegünstigter Spendensammler aufgerufen hatte und von diesem an den endgültigen Zuwendungsempfänger weitergeleitet wurden. Der Spender soll auch in den letztgenannten Fällen seine Zuwendung als Sonderausgabe steuerlich geltend machen können.