Elektronisches Ausfuhrverfahren für Umsatzsteuerzwecke ist seit dem 1.7.2009 Pflicht

Seit dem 1.7.2009 besteht EU-einheitlich die Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren. Die bisherige schriftliche Ausfuhranmeldung wurde durch eine elektronische Ausfuhranmeldung ersetzt.

In Deutschland steht hierfür seit dem 1.8.2006 das IT-System ATLAS-Ausfuhr zur Verfügung. Die Pflicht zur Abgabe elektronischer Anmeldungen betrifft alle Anmeldungen unabhängig vom Beförderungsweg (Straßen-, Luft-, See-, Post- und Bahnverkehr). Das Bundesministerium der Finanzen nimmt in einem aktuellen Schreiben zu den Auswirkungen Stellung.

BMF-Schreiben vom 17.7.09, Az. IV B 9 - S 7134/07/10003 unter www.iww.de, Abruf-Nr. 092716