Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

Eine Überprüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer Ferienwohnung ist stets erforderlich, wenn sich der Eigentümer eine Zeit der Selbstnutzung vorbehält. Ob, wann und in welchem Umfang er von diesem Eigennutzungsrecht tatsächlich Gebrauch macht, ist unerheblich.
Für die danach notwendige Totalüberschussprognose sind alle objektiv erkennbaren Umstände mit zu berücksichtigen. Dabei werden den planmäßigen Einnahmen die Werbungskosten gegenüber gestellt. Es sind nur solche Aufwendungen mit einzubeziehen, die ganz oder teilweise auf die Zeiträume der tatsächlichen Vermietung oder den damit in engem Zusammenhang stehenden Leerstandszeiten entfallen. Der Prognosezeitraum umfasst 30 Jahre.
(Quelle: Urteile des Bundesfinanzhofs)