Steuertipps Aktuell
Durchbrechung des Steuergeheimnisses bei Geldwäscheordnungswidrigkeiten
Zukünftig dürfen die Finanzämter den zuständigen Verwaltungsbehörden Tatsachen, die auf eine Ordnungswidrigkeit nach dem Geldwäschegesetz schließen lassen, mitteilen. Die weitere Durchbrechung des Steuergeheimnisses wird auf diejenigen Geldwäschegesetz-Verpflichteten beschränkt, die nach den bisherigen Erfahrungen besonders betroffen sind. Das sind Treuhänder, Immobilienmakler, Spielbanken und gewerbliche Händler (Groß- und Einzelhandel).