Bundesregierung bringt Entlastungen auf den Weg

Die Bundesregierung hat am 15.10.2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen sowie am 5.11.2008 ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, wodurch die Bürgerinnen und Bürger entlastet werden sollen. Die wesentlichen Punkte im Einzelnen:

Zum 1.1.2009 soll der Kinderfreibetrag um 216 EUR auf 3.864 EUR steigen. Zusammen mit dem unveränderten Freibetrag für den Betreuungs- und Ausbildungsbedarf erhöhen sich die Freibeträge von 5.808 auf 6.024 EUR.

Das Kindergeld soll für das erste und das zweite Kind von 154 EUR auf 164 EUR, für das dritte Kind von 154 EUR auf 170 EUR sowie für das vierte und jedes weitere Kind von 179 EUR auf 195 EUR im Monat erhöht werden.

Eltern, die auf Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II oder dem SGB XII angewiesen sind, sollen künftig jeweils zum Beginn eines neuen Schuljahres bis zum Abschluss der Jahrgangstufe 10 einen Betrag von 100 EUR für den Schulbedarf erhalten. Diese Neue­rung ist ab dem 1.8.2009 vorgesehen.

Ab dem 1.1.2009 soll die steuerliche Förderung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen (einschließlich Pflege- und Betreuungsleistungen) und Handwerkerleistungen auf einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen erweitert werden. Im Einzelnen könnten somit

maximal 4.000 EUR für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse sowie Dienst-, Pflege- und Betreuungs­leistungen,

maximal 510 EUR für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse bei geringfügig Beschäftigten sowie

maximal 1.200 EUR für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen beansprucht werden.

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens soll eine degressive Abschreibung in Höhe von 25 Prozent eingeführt werden. Die Möglichkeit soll ab dem 1.1.2009 gelten und ist auf zwei Jahre befristet.

Kleinere und mittlere Unternehmen sollen Sonderabschreibungen besser nutzen können. Die dafür relevanten Betriebsvermögens- und Gewinngrenzen werden auf 335.000 EUR bzw. 200.000 EUR erhöht.

Regierungsentwurf zum "Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen€œ vom 15.10.2008, unter www.iww.de, Abrufnr. 083217; www.bundesfinanzministerium.de, Mitteilung vom 5.11.2008, "Schutzschirm für Arbeitsplätze€œ