Betriebserwerber haftet nicht für Beitragsschulden des Veräußerers

Das Bayerische Landessozialgericht hat eine interessante Entscheidung zu der Frage gefällt, ob Unternehmen, die Betriebe übernehmen, für die Beitragsschulden des Veräußerers eintreten müssen. Das Gericht hat eine solche Haftung verneint. Die Regelungen des Betriebsübergangs gelten danach nur für das Arbeitsrecht, nicht aber für das Sozialversicherungsrecht.
Die Entscheidung, die in einem Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz ergangen ist, hat zur Folge, dass ein betroffener Betriebsübernehmer rund 950.000 € nicht an die Sozialversicherung zu zahlen braucht.