Besteuerung wesentlicher Beteiligungen an Kapitalgesellschaften bei Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht durch Wegzug in das Ausland

Falls Sie Ihren Wohnsitz in das Ausland verlegen wollen, sollten Sie wissen, dass mit Wegzug Ihre unbeschränkte Steuerpflicht endet. Halten Sie zu diesem Zeitpunkt eine wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, führt dies auch ohne Veräußerung der Anteile zu einer Besteuerung.
Diese Regelung verstößt weder gegen Verfassungsrecht noch gegen Bestimmungen des bilateralen Doppelbesteuerungsabkommens oder EU-Recht.
(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)