Bagatellgrenze für Pflichtveranlagung

Ab dem Veranlagungszeitraum 2009 wird trotz Eintrag eines Freibetrags auf eine Veranlagung verzichtet, wenn keine Einkommensteuerschuld entsteht. Dies gilt für alle Arbeitnehmer, die lediglich Arbeitslohn bis 10.200 € (Ehegatten 19.400 €) erzielt haben.