Steuertipps Aktuell
Bagatellgrenze für Pflichtveranlagung
Ab dem Veranlagungszeitraum 2009 wird trotz Eintrag eines Freibetrags auf eine Veranlagung verzichtet, wenn keine Einkommensteuerschuld entsteht. Dies gilt für alle Arbeitnehmer, die lediglich Arbeitslohn bis 10.200 € (Ehegatten 19.400 €) erzielt haben.