Ausfall der Kaufpreisforderung aus Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaft nicht steuermindernd

Die A-GmbH veräußerte 2002 an C ihre Anteile an der B-GmbH mit Gewinn, der körperschaftsteuerfrei war. Der Kaufpreis wurde aber nicht sofort bezahlt, sondern als Forderung aktiviert. Diese fiel 2004 mangels Zahlungsfähigkeit des C aus. Die A-GmbH machte den Verlust 2004 steuermindernd geltend.
Der Bundesfinanzhof entschied zu Ungunsten der A-GmbH, weil der spätere Ausfall der Kaufpreisforderung auf den Veräußerungszeitpunkt zurückwirkt. Wenn der Veräußerungsgewinn steuerfrei war, kann der Verlust der Kaufpreisforderung nicht steuermindernd geltend gemacht werden.