Außergewöhnliche Belastung bei behinderungsbedingten Umbaukosten

Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zu behinderungsbedingten Mehraufwendungen bestätigt und die Aufwendungen von Eltern für ihre seit der Geburt schwerbehinderte Tochter (Grad der Behinderung 100%) zum Abzug als außergewöhnliche Belastung zugelassen.
Ggf. müsse ein Sachverständigengutachten durch die Finanzverwaltung eingeholt werden, um die Frage zu klären, welche baulichen Maßnahmen durch die Behinderung verlasst sind.
Eltern hatten ein Grundstück erworben und das Haus behindertengerecht umgebaut, was auch durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes einer Krankenkasse, die Zuschüsse gewährte, bestätigt wurde. Finanzamt und Finanzgericht hatten den Abzug der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung abgelehnt.