Angemessenheit einer Geschäftsführungsvergütung bei mehreren Geschäftsführern

Sind für ein Unternehmen mehrere Personen geschäftsführend tätig, ist - ausgehend von der insgesamt gezahlten Geschäftsführungsvergütung - die Angemessenheit der Vergütungen für den einzelnen Geschäftsführer zu überprüfen. Diese Aufgabe obliegt in Streitfällen den Finanzgerichten.
Es reicht nicht aus, die Angemessenheit einer einzelnen Vergütung aus einer Gehaltsstrukturuntersuchung abzuleiten und den so gefundenen Betrag mit der Anzahl der vorhandenen Geschäftsführer zu multiplizieren. Vielmehr ist zu prüfen, wie eine aus mehreren Fremdgeschäftsführern bestehende Geschäftsführung unter ansonsten gleichen Bedingungen vergütet worden wäre. Dabei kann es sachgerecht sein, die angemessene Gesamtausstattung für alle an der Geschäftsführung Beteiligten durch deren Anzahl zu dividieren. Ein so gefundener Wert darf allerdings nicht pauschal angesetzt werden. Es ist stets zu prüfen, ob im Hinblick auf die besonderen Aufgaben oder Qualifikationen der Geschäftsführer eine Korrektur vorzunehmen ist.
Die beschriebene Methode ist insbesondere zur Vermeidung von Gewinnabsaugungen und dann anzuwenden, wenn die Gesellschaft unter Berücksichtigung der Geschäftsführervergütungen in oder nahe der Verlustzone operiert.
(Quelle: Beschluss des Bundesfinanzhofs)